Zwei wichtige Aspekte der Unternehmensnachfolge
- Gegenüber den Mitgesellschaftern treten die gesellschaftsrechtlichen Wirkungen gem. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen enthält.
- Gegenüber den Erben tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern nicht letztwillige Verfügungen mittels Testament oder Erbvertrag verfasst wurden.
Da Gesellschaftsrecht stets dem Erbrecht vorgeht, sind Testament oder Erbvertrag stets an den Regelungen des Gesellschaftsvertrages auszurichten, auf den sich die Unternehmensbeteiligung bezieht. Die Wirkung eines Testaments oder Erbvertrages von Unternehmern und Inhabern von Gesellschaftsanteilen findet stets ihre Grenze in den bestehenden Gesellschaftsverträgen.
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