Während die Bewertung nach dem Ertragswertverfahrens und der Discounted-Cash-Flow-Methode die Informationen mehrerer betriebswirtschaftlicher Kennzahlen heranziehen und verarbeiten, basiert das Multiplikatorverfahren auf einem Vergleich von Unternehmen derselben Branche.
Der Wert eines Unternehmens wird in diesem Verfahren von den Werten börsennotierter Unternehmen abgeleitet oder anhand erzielten Preise abgeschlossener Transaktionen, die am Markt beobachtet werden. Durch Multiplikation mit einer definierten betriebswirtschaftlichen Größe (z.B. Umsatz oder EBIT), wird der am Markt beobachtete Unternehmenswert in Relation zu dem des zu bewertenden Unternehmens gesetzt. Kann beispielsweise aus einer beobachteten Transaktion abgeleitet werden, dass der Kaufpreis das 1,5 fache des Umsatzes entspricht, so kann durch Multiplikation des Umsatzes des zu bewertenden Unternehmens mit 1,5 der Unternehmenswert ermittelt werden. Um den Wert zu ermitteln, der den Anteilseignern zusteht, müssen anschließend noch die (Netto-)Finanzverbindlichkeiten vom Wert abgezogen werden.
Die Berechnung des Unternehmenswerts erfolgt letztendlich unter der Annahme, dass der Wert eines Unternehmens aus dem Wert einer ähnlichen Unternehmenstransaktion abgeleitet werden kann. Jedoch ist zu hinterfragen, ob die betrachteten Unternehmen annähernd vergleichbare Organisationsstrukturen aufweisen und die verfügbaren Ressourcen ähnlich effizient eingesetzt werden, so dass das Ergebnis nicht verzerrt wird. Weiterhin als problematisch anzusehen ist die zu Grunde liegende Datenbasis, da lediglich eine geringe Anzahl von Marktpreisen veröffentlichter Transaktionen kleiner und mittelständischer Unternehmen zugänglich sind, da diese Daten von Käufer und Verkäufer in der Regel sehr vertraulich behandelt werden. Daher sind branchenspezifische Multiples oft nur M&A Experten bekannt. Ferner besteht eine Schwierigkeit bei der Identifikation einer geeigneten Vergleichsgruppe. Aufgrund der zu berücksichtigenden Schwierigkeiten dieser Bewertungsmethode stellt das Multiplikatorverfahren nur eine unterstützende/überprüfende Funktion bzw. eine grobe Werteinschätzung dar.
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