Wir sind eine kleine, inhabergeführte und mandantennahe Sozietät mit Fokus auf zivilrechtliche Fragestellungen. Unsere Mandanten beraten wir in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie bei sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.Den Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die Begleitung unserer Mandanten bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Martin Lindenau berät Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen im Rahmen der (familiären) Nachfolgeplanung. Jede Familie ist einzigartig, so dass sich die konkreten Maßnahmen zum Erhalt des Familienvermögens stets an den Zielen und Motiven der Familie zu orientieren haben. Ob Wahrung des Familienfriedens und/oder Erhaltung des unternehmerischen Lebenswerkes – die individuelle Gestaltung der Nachfolgeplanung erfolgt stets bei gleichzeitiger erbrechtlicher und erbschaftsteuerlicher Optimierung. Daneben begleitet Martin Lindenau Unternehmer bei der familieninternen oder externen Unternehmensnachfolge, indem er neben der eigenen gesellschaftsrechtlichen Expertise auf sein schlagkräftiges Netzwerk aus Family Offices, M&A-Berater und Investoren zurückgreift, um seine Mandanten in allen Fragen der Übergabe eines Unternehmens optimal unterstützen zu können.