Der Substanzwert bezeichnet den Wert eines Unternehmens, der sich aus der Addition der einzelnen bilanzierungsfähigen Vermögensteile zu tagesaktuellen Reproduktionswerten nach Abzug der Schulden errechnet. In einer Formel ausgedrückt errechnet sich der Substanzwert wie folgt:
Widerbeschaffungswert der Vermögensgegenstände
– Wert der Schulden
= Substanzwert des Unternehmens
Dieser einfache Bewertungsansatz erfasst jedoch nur einen Teil der ein Unternehmen ausmachenden Bestandteile. Neben den bilanziell erfassten und somit im Substanzwert berücksichtigten Werten, werden nicht aktivierbare Bestandteile eines Unternehmen, wie beispielsweise das angestellte Personal und dessen Know-How, sowie Werte, die aus der Kombination von einzelnen Vermögengegenständen entstehen, nicht berücksichtigt. Das Substanzwertverfahren kann somit nur bedingt Auskunft über den tatsächlichen Wert eines Unternehmens liefern und wurde aus diesem Grund in den meisten Anwendungsbereichen durch andere Verfahren abgelöst. Hier sind besonders das Ertragswertverfahren, die Discounted-Cash-Flow-Methode sowie der einfache Multiplikatoransatz zu nennen.
Das Substanzwertverfahren findet trotz dieser Einschränkungen heute noch in der Bewertung von Immobilien- und Beteiligungsgesellschaften Anwendung. Diese Unternehmen zeichnen sich durch hohe stille Reserven oder stichtagsbedingte stille Lasten aus, was dazu führt, dass mit Hilfe des Substanzwertverfahrens eine bessere Aussage über den tatsächlichen Unternehmenswert getroffen werden kann als über den bilanziell ausgewiesenen Buchwert. Neben diesen speziellen Anwendungsfällen werden bei Unternehmensbewertungen heute hauptsächlich die oben genannten Verfahren angewandt.
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