Kürzlich wurden die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.10.2022 zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen veröffentlicht (BStBl I 2022 S. 1517). Vor dem Hintergrund, dass junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel vollumfänglich und ohne jegliche Begünstigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen, sind die Erlasse bei geplanten und ungeplanten Unternehmensnachfolgen von größter Bedeutung. Mehr hier…

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