In Krisenzeiten müssen Weichenstellungen oft rückgängig gemacht werden. So werden sich aufgrund der Covid-19-Pandemie einige Übertragungen von Vermögen im Nachhinein tatsächlich als problematisch herausgestellt haben.
Die Covid-19-Pandemie beschäftigt nicht nur denjenigen, der seine Vermögensnachfolge plant, sondern auch denjenigen, der bereits lebzeitig durch vorweggenommene Erbfolge Vermögen übertragen hat. Gerade bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens wird häufig der Weg der lebzeitigen Übertragung gewählt. Dies bietet gegenüber einer Übertragung von Todes wegen einige Vorteile. Praktisch kann zu Lebzeiten des übertragenden Seniors ein fließender und begleiteter Übergang des Unternehmens auf den oder die Nachfolger durchgeführt werden.
Quelle: FAZ.net vom 31.07.2020