Interne Nachfolge

Unternehmensnachfolge in der Familie durch Versorgungsleistungen gestalten

Für Familienunternehmer bietet die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen eine Möglichkeit, die familiären beziehungsweise persönlichen Interessen der Beteiligten mit einer finanziell sinnvollen Lösung zusammenzubringen.

Die Unternehmensnachfolge im Mittelstand ist häufig von dem Wunsch geprägt, das Unternehmen in der Familie zu erhalten. Das ist natürlich wirtschaftlich gesehen das Gegenteil von einem Verkauf an einen externen Investor – „denn in der Regel fließt dabei kein Geld zwischen Eigentümern und Nachfolgern, die sich üblicherweise bei dieser Form der Unternehmensnachfolge aus den Kindern beziehungsweise Enkelkindern rekrutieren“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte für Erbrecht und Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel mit Blick auf die Praxis. 

Gerade bei einer Übertragung innerhalb der Familie werde oft eine unentgeltliche Übergabe im Wege der Schenkung favorisiert. Aber was ist, wenn die wirtschaftliche Situation des Übergebers eine reine Schenkung gar nicht zulasse? „Es ist ein ganz entscheidender Aspekt im Rahmen jeder Nachfolgeplanung, dass der Übergeber finanziell abgesichert ist. Schließlich darf sich niemand ‚arm‘ schenken, der Sozialversicherungsträger wird sogar im Härtefall auf den Beschenkten durchgreifen, um die Transferzahlungen zu refinanzieren. Das heißt: Fallen beispielsweise Kosten für die Pflege eines Seniors an und steht aufgrund der umfassenden Vermögensübertragung gar kein Geld zur Verfügung, entstehen Ansprüche gegen die Begünstigten“, warnt Christopher Riedel. 

Der Senior-Unternehmen müsse demnach auch bei der Schenkung seine eigene Zukunft im Blick haben und die finanzielle Struktur planen. Das gelinge etwa über die Lösung einer laufenden Zahlung aus den Erträgen, die der Nachfolger gut darstellen könne und die dazu führe, dass finanzielle Substanz des Unternehmens und finanzielle Sicherheit des Seniors gewahrt bleibe. Kurz gesagt bedeutet das: „Verfügt der Übergeber über keine ausreichenden Rücklagen oder wenigstens eine hinlängliche Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder entsprechender privater Vorsorge, kann er sich also ein Verschenken des Unternehmens schlicht nicht leisten. Gerade in diesen zuletzt angesprochenen Fällen kann eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen durchaus interessant sein“, spricht der Rechtsanwalt eine interessante Lösung im Mittelstand an.

Die zu vereinbarenden Gegenleistungen orientieren sich dabei in erster Linie am angenommenen zukünftigen Versorgungsbedürfnis des Übergebers beziehungsweise seiner Angehörigen. Gleichzeitig besteht aus der Sicht des Übernehmers der Wunsch, die zukünftig zu erbringenden Leistungen aus den unternehmerischen Gewinnen zu erwirtschaften. „Dieser Wunsch deckt sich in der Mehrzahl der Fälle auch mit den Vorstellungen des Übergebers, dem im Ergebnis nicht damit gedient ist, Versorgungsansprüche zu vereinbaren, deren Finanzierung der Nachfolger vielleicht nicht aufbringen kann. Ein entscheidender Vorteil dieser Gestaltungsvariante besteht für den Übergeber darin, sich nicht mehr aktiv um das Management der Gesellschaft kümmern zu müssen. Gleichzeitig hat er aber die Möglichkeit, sich wirtschaftlich einen Teil der zu erwarteten Erträge vorzubehalten, um – ohne weitere Arbeit zu haben – abgesichert zu sein beziehungsweise zu bleiben“, sagt Christopher Riedel. 

Das Modell der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG gesetzlich geregelt und nimmt einkommensteuerrechtlich eine Sonderstellung ein. Sie stellt eine ertragsteuerlich unentgeltliche Übertragung dar und ermöglicht es dem Übernehmer gleichzeitig, seine Aufwendungen als Sonderausgaben abzuziehen, während der Empfänger diese als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) zu versteuern hat. Diese Kombination aus Sonderausgabenabzug (beim Leistenden) und Versteuerung sonstiger Einkünfte (beim Empfänger) könne laut Christopher Riedel im Einzelfall positive Auswirkungen auf die Gesamtsteuerbelastung der Familie (beider Generationen zusammen) haben. Denn typischerweise wiege die Steuerbelastung des Seniors (der in der Regel kaum über weitere Einkünfte verfügt) den Steuervorteil des Sonderausgabenabzuges beim typischerweise mit höheren Steuersätzen belasteten Nachfolger nicht auf.

Für den Düsseldorfer Rechtsanwalt ermöglicht die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen daher, die familiären beziehungsweise persönlichen Interessen der Beteiligten mit einer finanziell sinnvollen Lösung zusammenzubringen. „Senior-Unternehmer können durch laufende Zahlungen ihren Ruhestand absichern, während Nachfolger in die gesicherte Struktur des Familienbetriebs einsteigen und dieses erhalten können.“

Quelle: PT-Magazin

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