Externe Nachfolge

Schwierige Nachverhandlungen: Covid-19 als Hindernis für Übernahmen

Die Krise führt zur Neubewertung von Unternehmenskäufen und Fusionen. Führen neue Verhandlungen zu keinem Ergebnis, können Deals platzen. Die Zahl der Transaktionen soll aber bald wieder steigen.

Das Coronavirus teilt Entwicklungen in drei Phasen: Davor, während und danach. Für Fusionen und Übernahmen (M&A) ist dies eine gewaltige Herausforderung, denn die Bewertung von Unternehmen hat sich teilweise massiv geändert. Viele Kalkulationen aus der Vorkrisenzeit sind nicht mehr den Computer wert, mit dem sie ausgerechnet wurden.

So etwa im Fall Alstom und Bombardier: Als die Franzosen den Kauf des Zugherstellers im Februar durch eine Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“) aufs Gleis brachten, war Bombardier an der Börse noch dreieinhalbmal so viel wert wie heute. Der Aktienkurs von Alstom dagegen hat sich erholt. Kein Wunder, dass die Franzosen in der vergangenen Woche bekanntgaben, nachverhandeln zu wollen, zumal bei Bombardier noch ein paar Kellerleichen aufgetaucht sind.

Eine hohe Zahl von Nach- oder Neuverhandlungen aufgrund der Covid-Krise ist bisher nicht bekanntgeworden. Doch hinter den Kulissen brodelt es gewaltig. „Wir haben eine ganze Reihe von Deals mit Nachverhandlungen oder zumindest der entsprechenden Spekulation gesehen. Meistens geht es darum, die finanziellen Bedingungen für den Verkäufer herabzusetzen, gelegentlich war es aber auch anders herum, weil der Wert eines Unternehmens durch Covid stieg“, berichtet Robin Rousseau, Europa-Chef für M&A der Deutschen Bank in London.

Nachverhandlungen können Deals zum platzen bringen

Das kann auch zum Scheitern einer Transaktion führen. Die milliardenschwere Übernahme des deutsch-niederländischen Biotech-Unternehmens Qiagen durch den amerikanischen Technologiekonzern Thermo Fisher platzte, weil die Qiagen-Aktionäre das Angebot für unzureichend hielten, nachdem Qiagens Umsatz und Gewinn wegen der großen Nachfrage nach Corona-Tests deutlich gestiegen war. Der Versuch des französischen Versicherers Covéa, den amerikanischen Rückversicherer Partner Re aus dem Reich der Exor-Holding der Agnelli-Familie zu übernehmen, fiel ins Wasser, weil Exor eine Preissenkung nicht hinnehmen wollte. Die Unternehmen begnügen sich nun mit einer Partnerschaft.

Welche Hebel für einen Ausstieg oder Neuverhandlungen gibt es? Während der Finanzkrise von 2008/2009 brach dem Erwerber oft die Finanzierung weg. Das ist diesmal seltener der Fall, weil Staaten auf breiter Ebene Liquidität garantieren. So kommt häufig die Natur der Verträge ins Spiel. Die Bedingungen eines „Memorandum of Understanding“ wie im Fall Alstom-Bombardier lassen sich vergleichsweise leicht ändern, weil sie kaum binden.

Wenn indes ein echter Vertrag („agreement“) unterzeichnet wurde, kommt es darauf an, ob er eine Klausel für ein wesentlich negatives Ereignis oder eine solche Entwicklung („material adverse event/change“) enthält. „Sie räumt dem Erwerber ein Rücktrittsrecht ein, sofern ein Ereignis eintritt, das überproportional negative Auswirkungen auf das zu erwerbende Unternehmen hat. Diese Klausel ist in den Vereinigten Staaten deutlich häufiger verbreitet als in Europa“, sagt Tibor Kossa, Ko-Chef des M&A-Geschäfts von Goldman Sachs in Deutschland.

Quelle: FAZ Net

Foto: F.A.Z.

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