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Bei Deichmann tritt die vierte Generation in die Führung ein

Der Sohn von Konzernchef Heinrich Deichmann übernimmt beim Schuhhändler die Bereiche Digitale Innovation, Beteiligungen und Unternehmensentwicklung.

Düsseldorf Beim Schuheinzelhändler Deichmann ist zum 1. August die vierte Generation ins Unternehmen eingestiegen. Der 27-jährige Samuel Deichmann wird sich vor allem mit Zukunftsprojekten befassen und sich um die digitale Transformation und das Beteiligungsgeschäft kümmern. Lange hatte der Schuheinzelhändler zu dem Thema Nachfolge geschwiegen.

Was die „Welt am Sonntag“ zuerst berichtete, bestätigte der Unternehmenssprecher. Konzernchef Heinrich Deichmann bezeichnete den Schritt der vierten Generation ins Unternehmen als „klares Bekenntnis zur Kontinuität unseres Unternehmens als Familienunternehmen“. Auch in Zukunft wolle man das Unternehmen „mit den Werten fortführen, mit denen mein Großvater, mein Vater und ich diese Firma geführt haben“.

Ganz leicht ist das nicht in Corona-Zeiten. Deichmann hatte 96 Prozent seines Umsatzes während des Lockdowns durch die Schließungen der Geschäfte hinnehmen müssen, hatte er im Interview mit dem Handelsblatt Ende März gesagt, und sah sich massiver Kritik ausgesetzt, weil Deichmann auch in die Diskussion mit den Vermietern der Ladenlokale gegangen war. Deichmann beschäftigt derzeit in 31 Ländern rund 43.000 Mitarbeiter und setzte 2019 rund 6,5 Milliarden Euro um.

Im Handelsblatt-Interview hatte Konzernchef Heinrich Deichmann offenbart, dass der Online-Anteil am Gesamtumsatz im einstelligen Prozentbereich liegt. Da könnte Samuel Deichmann sicher ansetzen. Nach seinem Betriebswirtschaftsstudium, das er mit dem Master abschloss, arbeitete er bei der Strategieberatung Boston Consulting mit Schwerpunkt auf Konsumgüter und Marketing/Sales.

Quelle: Handelsblatt


Family Compliance: Der erfolgreiche Umgang mit einer Familienverfassung

Ungefähr 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen, welche etwa 50 Prozent zum Gesamtumsatz in Deutschland beitragen. So ist es schon eine traurige Erkenntnis, die im Laufe der Jahre in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung reifte: Ein Familienunternehmen scheitert letztlich in seltenen Fällen am Markt, sondern in den meisten Fällen an der Familie selbst. Schon in dem 1901 erschienenen Werk »Buddenbrooks« von Thomas Mann findet sich die im Volksmund häufig kolportierte Triade

„Der Vater erstellt’s,
der Sohn erhält’s,
dem Enkel zerfällt’s.“,

deren Relevanz jeder für sich selbst in der Realität überprüfen mag. In den 1980er Jahren untersuchte Ward (2011) erstmals systematisch die Nachfolge in Familienunternehmen. Diese und weitere Studien gelangten zu der Erkenntnis, dass nicht einmal zwei Drittel der Familienunternehmen die zweite Generation überleben, wohingegen lediglich etwa ein Drittel die dritte Generation überdauern. Die vierte Generation erreichen je nach Studie lediglich zehn bis 15 Prozent. Dem Wechselspiel der Kräfte von Macht, Geld und Liebe kann selbst die stärkste Familie erliegen. Vorrangiges Ziel bei einem Familienunternehmen ist fast immer der Erhalt und Verbleib des Unternehmens in der Familie – nicht zuletzt auch, um die Existenz der Eigentümerfamilie sowie im besten Fall zukünftiger Generationen zu sichern.

Was könnte diese Existenz gefährden? »Der größte Wertvernichter in Familienunternehmen ist der Streit.« Gründe für Streit finden sich ständig. Sei es, dass zwischen dem Sohn und der Tochter ein interner Konkurrenzkampf um die Unternehmensnachfolge und damit um die Gunst des Vaters ausbricht – wobei grundsätzlich zu klären wäre, ob einer der beiden überhaupt objektiv für die Nachfolge geeignet erscheint –, oder dass ein Gesellschafter dem Unternehmen den Rücken kehrt und das Unternehmen durch die Auszahlung seiner Gesellschaftsanteile in eine existenziell bedrohliche Lage bringt. Es gehört zu den nicht ganz einfachen täglichen Herausforderungen von Familienunternehmern, den Spagat zwischen Familie und Unternehmen zu meistern. Wo immer mehr Menschen mit teils unterschiedlichen Intentionen aufeinandertreffen, steigt die Komplexität zwangsläufig. Die angesprochene Komplexität umfasst im Wesentlichen drei Konstellationen: Unternehmen versus Familie, Gemeinschaft versus Individuum und ältere Generation versus jüngere Generation.Hier setzt die Familienverfassung an und will als »[g]roße Klammer« zwischen den Generationen und dem Unternehmen gesehen werden.

So ist dieser Spagat zwischen Familie und Unternehmen am wahrscheinlichsten mit von allen akzeptierten Spielregeln zu meistern. Eine Familienverfassung möchte Leitlinien – und meint damit Strategie, Struktur und Spielregeln – sowohl für die Familie als auch im Hinblick auf das gemeinsame Unternehmen aufstellen. Dabei schafft die Familienverfassung Transparenz, erhöht die Sicherheit für jeden einzelnen und professionalisiert die Zusammenarbeit. Sie möchte als Instrument zur Streitvermeidung verstanden werden, das einen »grundlegenden Wertekonsens in zentralen Fragen rund um das Verhältnis zwischen Familie und Unternehmen unter den Beteiligten herstellt.« Die Verbreitung der Familienverfassung in Deutschland steht allerdings erst am Anfang. In Ermangelung fundierter empirischer Untersuchungen darüber, in wie vielen Familienunternehmen tatsächlich eine Familienverfassung existiert, lässt sich diese Frage nicht präzise genug beantworten. Eine im Jahre 2011 durchgeführte stichprobenartige Befragung von 148 Inhabern deutscher Familienunternehmen ergab zumindest eine erste Tendenz: Etwa ein Viertel der befragten Unternehmen haben eine Familienverfassung. Immerhin zirka 50 Prozent der Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt keine hatten, zogen ernsthaft in Erwägung, in naher Zukunft ein solches Regelwerk erstellen zu wollen. Der Mehrwert einer Familienverfassung im Sinne eines positiven Einflusses auf die Gesamtsituation innerhalb der Unternehmerfamilie soll in dieser vorliegenden Arbeit vorausgesetzt werden. Die vorgenannte Studie gibt auch dazu eine erste Indikation. Die Nutzer einer Familienverfassung sehen ihre Erwartungen an diese in der Praxis in hohem Maße erfüllt: sowohl in emotionaler als auch in ökonomischer Hinsicht. So wird auch in der Literatur die positive Wirkung einer Familienverfassung nicht in Frage gestellt.

Wenngleich dieser Mehrwert einer Familienverfassung ganz grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird, so lässt sich dennoch feststellen, dass die Grundlage für die Entfaltung ihrer positiven Eigenschaften häufig zu kontroversen Diskussionen führt, die nicht selten in Ausführungen zur rechtlichen Bindungswirkung eines solchen Instruments münden. In diesem Zusammenhang mahnt Gläßer (2014) zu Recht an, die Betrachtung der »Leistungsfähigkeit« einer Familienverfassung nicht immer nur in Verbindung mit der materiellen Bindungswirkung der Inhalte zu sehen, sondern vielmehr deren »prozedurale Wirkung« näher zu untersuchen. Dies spricht bereits für die Relevanz dieser Arbeit. Familienverfassungen haben trotz ihrer praktischen Relevanz bislang noch keine vertiefte wissenschaftliche Betrachtung erfahren. Die Literatur scheint vielmehr durch die Beraterpraxis geprägt zu sein. Die spärlich vorhandene Literatur zu Familienverfassungen handelt zumeist lediglich von den Inhalten und der Herangehensweise zur Erstellung einer solchen. Das Fehlen einer wissenschaftlichen Untersuchung, die jene Maßnahmen beleuchtet, die die Wahrscheinlichkeit der Regelbefolgung durch die Familienmitglieder erhöhen, spricht für die Dringlichkeit einer solchen nun veröffentlichten Forschungsarbeit und damit für deren
wissenschaftliche Relevanz.

Es lässt sich festhalten, dass der Mehrwert einer Familienverfassung für die Familie und damit auch für den langfristigen Fortbestand des Unternehmens von besonderer Bedeutung ist und somit geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sicherzustellen, dass die aufgestellten Regeln stets auch möglichst von allen befolgt werden (»Family Compliance«).

Es herrscht überwiegend Einigkeit darüber, dass dieses Regelsystem keinen rechtsverbindlichen Charakter haben soll, sondern vielmehr als moralisch verbindlich gelten soll. Umso mehr stellen sich jedoch Unternehmerfamilien die Frage, von welchen Determinanten es abhängt, ob die in einer Familienverfassung festgelegten Spielregeln auch von allen Familienmitgliedern befolgt werden. Hier setzt die Forschungsarbeit an und zeigt konkrete präventive und reaktive Maßnahmen auf und gibt damit Unternehmerfamilien konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand.

Der Autor

Dr. Marco Henry Neumueller, der Gründer und Autor von „FAMILIENUNTERNEHMEN im FOKUS“, studierte Elektrotechnik und Informationstechnik an der Universität Stuttgart, parallel dazu Rechtswissenschaften an der FU Hagen . Es folgten Master-Abschlüsse in Wirtschaftsrecht und General Management mit Aufenthalten in den USA, in Großbritannien, Schweden, Japan und Südkorea. Als Stipendiat der Stiftung Familienunternehmen sowie der EQUA-Stiftung wurde er 2019 an der Universität Witten/Herdecke promoviert. Derzeit ist er für eine führende internationale Personalberatung in Frankfurt tätig und berät schwerpunktmäßig Familienunternehmen.

Quelle: Familienunternehmen.eu


Unternehmensnachfolge in Werkstätten

Bei vielen Werkstätten sind die Inhaber und Inhaberinnen in dem Alter sich Gedanken über die Nachfolge zu machen. Gehören Sie auch dazu?
Schon lange ist es nicht mehr selbstverständlich, dass Tochter oder Sohn den elterlichen Betrieb übernehmen. Aber selbst wenn das der Fall ist, gilt es sich aktiv und frühzeitig um eine geregelte Unternehmensübernahme zu kümmern. Viele Details müssen dann geregelt werden: Wer hat wie wann das Sagen? Wie werden die Eigentumsverhältnisse geregelt und wie lange arbeiten die beiden Generationen parallel? Denn auch wenn durch die tägliche Zusammenarbeit viele Dinge zur Routine werden; es gibt ständig neue Anforderungen und die Palette der gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben muss immer aktuell sein. Da gibt es einiges zu beachten.

Wenn keine Kinder für die Nachfolge bereitstehen, wird es meist noch komplexer. Entweder man entscheidet sich – meist schweren Herzens – das Unternehmen komplett zu schließen und muss sich dann um die Abwicklung und möglicherweise den Verkauf der Immobilie kümmern. Oder die Suche nach einem geeigneten Käufer startet. Das ist meist eine der schwierigsten Aufgaben. Vieles muss passen und der Übergabeprozess muss sehr gut vorbereitet sein.

Kfz-Werkstatt Übergabe/Übernahme

Werkstattinhaber, die nach vielen Jahren in ihrem Beruf ihren wohlverdienten Ruhestand antreten möchten, können diese zum Kauf anbieten. Gibt es keine Nachfolger in der Familie, bietet das Übernahme-/Übergabe-Verfahren eine gute Möglichkeit, die gesamte Werkstatt samt Ausstattung und Arbeitsmaterialien zu veräußern. Wichtig: Was Sie dafür brauchen ist vor allem Zeit. Um einen angemessenen Preis zu erzielen, sollten Sie einige Jahre vor Ihrem Ruhestand damit starten, nach einem Käufer Ausschau zu halten.

Denn: Sie müssen nicht nur einen Kandidaten finden, der Interesse an einem Kauf zu einem ordentlichen Preis hat, sondern auch einen Kandidaten, der zu Ihnen passt.

Schließlich ist der Verkauf der Werkstatt für beide Seiten dann am erfolgversprechendsten, wenn Käufer und Verkäufer gut miteinander klarkommen und im Idealfall einige Zeit gemeinsam Arbeiten, so dass die Kunden – ein wesentlicher Wert des Unternehmens – übergeben werden können. Eine feste Regelung, wie lange die Zeit sein muss, die gemeinsam in der Werkstatt gearbeitet wird, gibt es nicht. Gut ist es vor allem für den Käufer, wenn der Verkäufer noch ein halbes Jahr im Unternehmen verbleibt, um die Übergabe gut abzuschließen.

Für einen geeigneten Käufer/Interessenten bietet die Übernahme relevante Vorteile. Da häufig ein fester Kundenstamm besteht, kann dieser direkt mit übernommen werden. Zusätzlich ist es für Existenzgründer wichtig, schnell in den Alltag als Selbstständiger reinzukommen. Auch bestehende Verträge mit Großhändlern oder evtl. mit Werkstatt-Konzepten können den Start sehr gut unterstützen. Wer also künftig sein eigener Chef sein will, der macht sich selbst den Start deutlich einfacher, wenn er eine bestehende und funktionierende Werkstatt übernimmt und nicht neu gründet.

Käufer und Verkäufer bekommen Unterstützung und Beratung bei unterschiedlichen Anlaufstellen: Als erste Anlaufpunkte seien an dieser Stelle die Handwerkskammern und die Innungen genannt, die bei Verkauf und Kauf, wie auch bei Familieninterner Übernahme unterstützen.

Vom Vater zum Sohn, von der Mutter zur Tochter: Familieninterne Nachfolge in der Werkstatt

Früher war es das Idealbild eines jeden Unternehmers und früher hatten die Kinder auch nicht wirklich eine Wahl: Es war klar, dass sie den elterlichen Betrieb übernehmen. Glücklicherweise ist das heute nicht mehr so, allerdings erschwert die Wahlfreiheit auch einiges im familieninternen Übernahmeprozess.

Die Fragen, die schon vor dem Gedanken an eine Übernahme gestellt werden sollten sind:

  1. Wollen Sie für Ihre Kinder die Selbstständigkeit?
  2. Wollen Ihre Kinder selbstständig sein?
  3. Und: Wollen Ihre Kinder in diesem Bereich selbstständig sein?

Denn nicht nur das Berufsbild muss übereinstimmen, sondern auch der Wunsch dieses selbstständig durchzuführen. Denn das, wer wüsste das besser als Sie, ist nicht jedermanns Sache.

Wenn eine familieninterne Unternehmensübergabe ansteht ist das Wichtigste, dass beide Seiten das als anspruchsvolle Aufgabe begreifen. Vermeiden Sie unter allen Umständen, die Unternehmensübergabe so „nebenbei“ zu machen, denn die Erfahrung lehrt, dass das eine Menge Schwierigkeiten mit sich bringt.

Auch wenn eine familieninterne Übernahme ansteht, sollten Sie den Übergabe-Prozess drei bis fünf Jahre vor Übergabe anstoßen. Klären Sie mit Ihrem Nachfolger konkret Erwartungshaltungen – und zwar gegenseitig. Denn eine Übernahme, in der das Elternteil sein Lebenswerk an die Kinder übergibt, beinhaltet viele Punkte, an denen die Eltern-Kind-Beziehung leiden kann: Häufig fühlt sich die Elterngeneration überrumpelt, wenn der Junior mal vorprescht und es anders entscheidet, als es der Senior gemacht hätte.

Wichtig: Spielen Sie mit offenen Karten und nehmen Sie sich die Zeit, die Übergabe gemeinsam mit Ihrem Kind, konkret zu regeln. Folgende Dinge sollten dabei auf jeden Fall thematisiert und für beide nachvollziehbar geregelt werden:

  • Gesellschafteranteile
    (Wann wird welcher Anteil übertragen? Spielen Geschwister eine Rolle?)
  • Über Geld spricht man! Gehalt (beider Parteien)
  • Transparenz der Zahlen – ab wann hat wer Zugriff auf welche Zahlen?
  • Entscheidungsbefugnisse: Wer darf was entscheiden?
  • Mögliche Rentenansprüche/Gehaltsfortzahlungen für den Inhaber
  • Lieferanten- und Kundenkontakte
  • Zeitplan
    Das beinhaltet auch, dass Sie sich als Inhaber Gedanken über Ihren Ruhestand machen müssen: Denn wenn Sie bisher rundum die Uhr in Ihrem Unternehmen gearbeitet haben, wird es Ihnen nicht leicht fallen, sich aus dem Betrieb zurück zu ziehen. Das muss aber irgendwann passieren, so dass Sie sich frühzeitig Gedanken machen sollten, was danach folgt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, von Anfang an einem konkreten Plan zu folgen, damit beide Parteien wissen, auf was sie sich einlassen: So kann beispielsweise der Nachfolger für ein Jahr als Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden um Prozesse, Mitarbeiter und Kunden kennenzulernen. Dann folgt ein weiteres Jahr, in dem gleichberechtigt entschieden wird. Im dritten Jahr, zieht sich der Senior zurück, steht aber als Berater – möglicherweise auch Teilzeit als operative Unterstützung, zur Verfügung.

Haben Sie solche Pläne, wissen alle Beteiligten, auf was sie sich einlassen und können sich darauf einstellen. Trotz des Plans, sollten Sie sich eine gewisse Flexibilität erlauben, wenn es der Betrieb verlangt. Wer kennt nicht die Familienunternehmen, in denen der „Alte“ auch im gesetzten Alter noch jeden Tag in den Betrieb kommt und dem „Jungen“ in die Entscheidungen reinquatscht. Ein konkreter Plan hilft genau dies zu vermeiden.
Jeder Werkstattinhaber, der seinen Betrieb an ein Kind übergibt, sollte sich einen festen Zeitplan machen, wann er sich zurückzieht. Denn der Nachfolger wird Fehler machen – das ist klar. Aber wenn er erfolgreicher Unternehmer werden will, führt daran kein Weg vorbei und dafür braucht er das Vertrauen seines Elternteils und die Rahmenbedingungen, Entscheidungen treffen zu können.

Bei Geld hört die Freundschaft auf, heißt es so oft; aber auch familiäre Beziehungen können darunter deutlich leiden, wenn es nicht klar geregelt wird. Beachten Sie auch, andere Kinder in den Prozess einzubeziehen, damit es keine Missstimmungen unter den Geschwistern gibt.

Qualität ist Mehrwert Tipp: Nehmen Sie die Unternehmensübergabe nicht auf die leichte Schulter. Unabhängig davon, an wen Sie übergeben: Es geht immer um Geld und auch um Emotionen, schließlich übergeben Sie einen Teil Ihres Lebenswerks. Bei der Handwerkskammer erhalten Sie sinnvolle Unterstützung und häufig auch Berater, die Ihnen bei wichtigen Fragen oder Konflikten zur Seite stehen.

Für die, die sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen gibt es zahlreiche Angebote bei der Handwerkskammer. Und auch alleine kann man die Dinge vorantreiben. Als Hilfestellung bietet sich dafür beispielsweise die „Landkarte Unternehmensnachfolge“ an, mit der man sich gemeinsam oder alleine den wichtigsten Fragen nähern kann: https://www.dienaechsten100.de/shop/.

Quelle: Qualität ist Mehrwert


Vermögensübertragung – Widerruf der Nachfolge – paywall

In Krisenzeiten müssen Weichenstellungen oft rückgängig gemacht werden. So werden sich aufgrund der Covid-19-Pandemie einige Übertragungen von Vermögen im Nachhinein tatsächlich als problematisch herausgestellt haben.

Die Covid-19-Pandemie beschäftigt nicht nur denjenigen, der seine Vermögensnachfolge plant, sondern auch denjenigen, der bereits lebzeitig durch vorweggenommene Erbfolge Vermögen übertragen hat. Gerade bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens wird häufig der Weg der lebzeitigen Übertragung gewählt. Dies bietet gegenüber einer Übertragung von Todes wegen einige Vorteile. Praktisch kann zu Lebzeiten des übertragenden Seniors ein fließender und begleiteter Übergang des Unternehmens auf den oder die Nachfolger durchgeführt werden.

Quelle: FAZ.net vom 31.07.2020


Thomas Bruch von Globus: Wenn Besitz keine Rolle mehr spielt

Thomas Bruch, Gesellschafter der Globus Holding mit 8 Milliarden Euro Umsatz, übergibt die Führung an seinen Sohn Matthias, nicht aber seine Unternehmensanteile. Er hat sich für eine Stiftungsstruktur als Nachfolgelösung entschieden. Wie unternehmerisch kann sein Sohn noch agieren?

Herr Bruch, fühlen Sie sich noch als Familienunternehmer, obwohl die Globus-Gruppe Ihnen nicht mehr zu ganzen Teilen gehört?

Im Jahr 2005 habe ich wesentliche Teile meiner Anteile am Unternehmen auf zwei Stiftungen übertragen: auf die gemeinnützige Globus-Stiftung und auf eine Familienstiftung, bei der die Stimmrechte liegen. Meine unternehmerischen Aufgaben konnte ich in dieser Struktur uneingeschränkt weiterführen. Wir sehen uns weiter als Familienunternehmen, allerdings mit der Besonderheit, dass die Stimmrechte an der Globus Holding nicht einfach vererbt werden. Sie gehen über die Stiftungsstruktur an Menschen, die dafür die notwendigen Fähigkeiten und Werte mitbringen. Mein Sohn Matthias wird in diesem Jahr mein Nachfolger werden.

Quelle: https://wirmagazin.marktundmittelstand.de/eigentum/thomas-bruch-von-globus-wenn-besitz-keine-rolle-mehr-spielt-1293151/


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