Neuigkeiten

Neue Beraterregistrierung

Herr Stefan Heuser von der BUSINESS TUNE-UP GmbH hat sich als Interim-Manager im Beraterpool des DIfU registriert. Weitere Informationen über Herrn Heuser können Sie ab sofort in seinem Profil einsehen!


Nachfolger verzweifelt gesucht

DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge

Laut dem DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2017 haben 44 Prozent der 6.654 Alt-Eigentümer, die sich bei den Industrie- und Handelskammern im Jahr 2016 zum Thema Betriebsübergabe beraten ließen, keinen passenden Nachfolger gefunden. Zum sechsten Mal hintereinander ist damit die Zahl der suchenden Senior-Unternehmer auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Allerdings gaben auch 2.077 Übernahmeinteressierte an, kein passendes Unternehmen gefunden zu haben.

Den gesamten Text finden Sie hier. Die Studie der DIHK finden Sie hier.


Machtwechsel: Eine ungeregelte Unternehmensnachfolge ist fahrlässig

Zu späte Planung kann Folgen haben

Manche Manager beschäftigen sich nur ungern mit ihrer Nachfolge. Doch Unternehmen müssen sich über den Machtwechsel rechtzeitig Gedanken machen – sonst handeln sie sich nicht nur spekulative Schlagzeilen ein, sondern auch hohe Kosten.

Den kompletten Artikel finden Sie hier.


Neue Beraterregistrierung

Herr Alexander Bernauer von der KPWT KIRSCHNER WIRTSCHAFTSTREUHAND AG hat sich im Beraterpool des DIfU registriert. Weitere Informationen über Herrn Bernauer können Sie ab sofort in seinem Profil einsehen!


Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften – Testament und Gesellschaftsvertrag

Zwei wichtige Aspekte der Unternehmensnachfolge

Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften sind immer zwei Aspekte zu berücksichtigen:
  • Gegenüber den Mitgesellschaftern treten die gesellschaftsrechtlichen Wirkungen gem. den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ein, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag konkrete Regelungen enthält.
  • Gegenüber den Erben tritt die gesetzliche Erbfolge ein, sofern nicht letztwillige Verfügungen mittels Testament oder Erbvertrag verfasst wurden.

Da Gesellschaftsrecht stets dem Erbrecht vorgeht, sind Testament oder Erbvertrag stets an den Regelungen des Gesellschaftsvertrages auszurichten, auf den sich die Unternehmensbeteiligung bezieht. Die Wirkung eines Testaments oder Erbvertrages von Unternehmern und Inhabern von Gesellschaftsanteilen findet stets ihre Grenze in den bestehenden Gesellschaftsverträgen.

Den vollständigen Text finden Sie hier.


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